Allgemeine Geschäftbedingungen für die Nutzung des Immformer

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die der Bezieher (in der Folge Kunde) im Rahmen dieses Vertrages von der Solutiongroup GesmbH (in der Folge Dienstleister) bezieht. Der Dienstleister akzeptiert entgegenstehende Bedingungen des Kunden nur dann, wenn er diese schriftlich mit ihm vereinbart hat.

 

Allgemeines

  1. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die jeweils anwendbaren Allgemeinen Nutzungsbedingungen des IMMFORMER.
  2. Der Dienstleister ist jederzeit zur Änderung des Umfanges des Leistungsinhaltes berechtigt, sofern damit keine Verringerung und/oder Verschlechterung gegenüber den bisher vereinbarten Leistungen verbunden ist.
  3. Änderungen dieser Allgemeine Geschäftbedingungen durch den Dienstleister werden wirksam, wenn sie veröffentlicht worden sind (z.B. Homepage, Email).

 

Zustandekommen des Vertragsverhältnisses

  1. Angebote, Prospekte, Anzeigen, die darin enthaltenen Preisangeben usw. sind freibleibend und unverbindlich. Allein gültig ist das jeweils aktuelle Preisverzeichnis. Änderungen insbesondere im Zuge der technischen Weiterentwicklung begründen keinen Anspruch gegen den Dienstleister.
  2. Das Vertragsverhältnis über die Nutzung des IMMFORMER kommt durch einen Auftrag des Kunden zum Abschluss eines Vertrages (Angebot) und die Einrichtung der Dienste durch den Dienstleister (Annahme) zustande.
  3. In Ausnahmefällen kann die Ausstellung einer Rechnung und die Begleichung derselben durch den Teilnehmer Punkt 2. ersetzen (z.B. Übernahme von Teststellungen in den Regulärbetrieb).

 

Leistungsumfang

  1. Der Dienstleister erteilt dem Kunden eine Zugriffsberechtigung und stellt den technischen Dienst zur Nutzung des IMMFORMER zur Verfügung. Die inhaltliche und graphische Gestaltung obliegt ausschließlich dem Dienstleister.
  2. Der Dienstleister ist berechtigt, dem Kunden Updates des IMMFORMER zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese zu verwenden und zu bezahlen.
  3. Der Dienstleister bietet seinen Kunden telefonischen Support zu den üblichen Bürozeiten an. 

 

Allgemeine Pflichten des Teilnehmers 

  1. Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des IMMFORMER - insbesondere der Zugang zum Internet, die Herstellung der notwendigen technischen Einrichtungen sowie die Wartung derselben - sind vom Teilnehmer selbst zu schaffen und sind nicht Bestandteil dieses Vertrages.
  2. Der Teilnehmer ist für die Datenpflege und -aktualisierung eigenverantwortlich.
  3. Der Teilnehmer hat jede Änderung seines Firmenwortlauts (Name), seiner Adresse, der Rechtsform seines Unternehmens unverzüglich dem Dienstleister mitzuteilen.
  4. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  5. Eine missbräuchliche Verwendung der Zugriffsberechtigung ist vom Kunden und seinen Mitarbeitern hintan zu halten bzw. ist dieser Umstand dem Dienstleister unverzüglich zu melden. Darunter fällt insbesondere die unberechtigte Zugangsgewährung für Dritte, Einschleusen von Computerviren und sonstige Datensabotage, unberechtigte Datenzugriffe, unberechtigte Nutzung von in diesem Vertrag nicht vereinbarten Diensten, Knacken/unzulässige Weitergabe von Passwörtern, unberechtigtes Lesen von Emails anderer Teilnehmer, Unterbrechen oder Blockieren des Kommunikationsdienstes etc.). Missbrauch ist ferner die Bereitstellung von Daten zur Abfrage, die gesetzlichen Bestimmungen (TKG, Strafgesetzbuch, Pornographiegesetz, Jugendschutzgesetz, Verbotsgesetz, Telekommunikationsgesetz, Urheberrechtsgesetz, UWG, Persönlichkeitsrechte nach dem Zivil- und Strafgesetz, etc.) sowie den Bestimmungen "Illegale und schädigende Inhalte" ganz oder teilweise nicht entsprechen oder das Ansehen des Dienstleister schädigen könnten. Der Dienstleister ist berechtigt, derartige Daten sofort und ohne vorherige Benachrichtigung des Teilnehmers zu löschen und den Zugang für den Teilnehmer zu sperren. Der Teilnehmer wird über diesen Vorgang unverzüglich informiert.
  6. Bei Verstoß des Teilnehmers gegen die Verpflichtungen aus 5. haftet der Teilnehmer auch im Hinblick auf eventuelle Folgeschäden für den Dienstleister und hält den Dienstleister vollkommen schad- und klaglos.

 

Entgelte, Einwendungen, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung

  1. Für die Nutzung des IMMFORMER werden Entgelte gemäß der jeweils gültigen Preisliste fällig.
  2. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht entsprechend nach und zahlt er auch 10 Tage nach der Mahnung durch den Dienstleister nicht (Zahlungseingang spätestens nach 14 Tagen beim Dienstleister), so ist der Dienstleister berechtigt, die Nutzung des IMMFORMER zu unterbinden. Ein Zugriff wird wieder gewährt, wenn sämtliche fällige Verbindlichkeiten des Teilnehmers bezahlt worden sind.
  3. Rückerstattungsansprüche des Teilnehmers, z.B. aufgrund von Überzahlung, Doppelzahlung etc. werden dem Teilnehmer gutgeschrieben und aus organisatorischen Gründen mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet. Sofern der Teilnehmer dies ausdrücklich wünscht, erfolgt die Rückerstattung über eine von ihm zu benennende österreichische Bankverbindung. 

 

Haftung

  1. Der Dienstleister weist darauf hin, dass die von ihm angebotenen Leistungen technischen Einschränkungen unterliegen können, die nicht im Einflussbereich des Dienstleisters liegen. Er wird Störungen der technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehendentechnischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen. Der Dienstleister gewährleistet eine hohe Erreichbarkeitder Web- und Applikationsserver. Ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von Problemen, die nicht im Einflussbereich des IMMFORMER liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.) oder aufgrund von technischen Problemen vorübergehend gestört sind. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten müssen vom Dienstleister nicht angekündigt werden.
  2. Der Dienstleister wird im Rahmen der bestehenden Verkehrssicherungspflicht übliche Datensicherung betreiben. Dies entbindet den Kunden nicht, die Daten, die er in den IMMFORMER einpflegt, bei sich ebenfalls aufzubewahren.
  3. Die Haftung des Dienstleisters für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, den Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, insbesondere bei Ausfall des Servers des Dienstleister wird einvernehmlich ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn Dritte beispielsweise Patent- Urheber- oder Wettbewerbsrechtliche Ansprüche gegen den Dienstleister geltend machen.
  4. Der Dienstleister haftet nur für Schäden, sofern ihm Vorsatz, oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
  5. Die Haftung für sämtliche Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchen Gründen sie geltend gemacht werden, sind mit dem zweifachen Wert einer Jahresgebühr beschränkt.
  6. Das Weiterleiten von Emails (Elektronische Post und Anhänge) und der Empfang der Emails im Internet und die Zwischenablage auf fremdem Internetservern liegen nicht im Verantwortungsbereich des Dienstleister. Empfangs- und Lesebestätigungen erfolgen nicht. 

 

Datenschutz

  1. Für den Inhalt und die datenschutzrechtliche Zuverlässigkeit (DSG 2000) aller vom Kunden eingepflegten Daten ist der jeweilige Kunde verantwortlich. Jeder Teilnehmer hat gegenüber dem Dienstleister ein Auskunfts-, Richtigstellungs- und Löschungsrecht (logische Löschung) an seinen gespeicherten oder daraus abgeleiteten Daten.
  2. Alle vom Dienstleister vergebenen passwortgeschützten Zugriffsberechtigungen sind geheim zu halten. Besteht die Vermutung, dass Unberechtigte davon Kenntnis erlangt haben, ist unverzüglich eine Änderung zu beantragen. Für Schäden, die bis zur Sperrung der Zugriffsberechtigung durch missbräuchliche Verwendung entstehen, haftet der Kunde.
  3. Der Dienstleister ist berechtigt, Zugriffe gemäß DSG 2000 zu protokollieren. Diese Daten dienen ausschließlich der Datenschutzkontrolle, Datensicherung und zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs.
  4. Der Dienstleister ist berechtigt, Teilnehmerverzeichnisse und Zugriffsstatistiken zu erstellen und zu veröffentlichen.
  5. Der Dienstleister ist berechtigt, den Teilnehmer in einer Referenzliste zu führen.
  6. Der Dienstleister ist berechtigt, Daten an Kooperationspartner weiterzuleiten, um so im Sinne der Teilnehmer die Interessentenbasis zu verbreitern.
  7. Der Dienstleister ist berechtigt, dieeingebrachten Daten zu statistischen Zwecken zu verwenden.

 

Vertragslaufzeit, Kündigung

  1. Vertragsverhältnis ohne feste Laufzeit: Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende kündbar. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung beim Vertragspartner.
  2. Vertragsverhältnis mit fester Laufzeit von 12 oder 24 Monaten: Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufszeit kündbar. Die Kündigung muss dem Vertragspartner mindestens drei Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich zugehen. Soweit das Vertragsverhältnis von keinem Vertragspartner gekündigt wird, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um zwölf Monate. Für die Kündigung der jeweils folgenden 12-monatigen Vertragslaufzeiten gilt sodann die Regelung in Satz 2 entsprechend.
  3. Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn ein Vertragspartner die in diesem Vertrag oder in den IMMFORMER - Nutzungsbedingungen ausdrücklich geregelten Pflichten grob verletzt, sowie insbesondere dann, wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die andere Vertragspartei insolvent oder zahlungsunfähig wird. ein wichtiger Grund liegt ferner dann vor, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder eines nicht unerheblichen Teils des Entgelts im Verzug ist, oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrags im Verzug ist, der das Entgelt für zwei Monate erreicht.
  4. Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen. 

 

Sonstiges

  1. Für die Leistungen der vom Dienstleister vermittelten/empfohlenen Partnerunternehmen gelten deren Geschäftsbedingungen.
  2. Der Dienstleister verpflichtet alle Mitarbeiter oder Subunternehmer seines Unternehmens zur Verschwiegenheit über alle ihm zur Kenntnis gelangenden Informationen.
  3. Jeder Kunde hat das Urheberrecht an den von ihm eingebrachten Daten selbst zu vertreten und zu beachten und wahren. Der Datenaustausch von Kunden untereinander liegt in der Verantwortung der jeweiligen Partner.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
  5. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird.
  6. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlichdie örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für den Geschäftssitz des Dienstleister als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
  7. Die Anlagen bilden einen Bestandteil dieses Vertrages. Anlagen zu diesem Vertrag sind die Allgemeine Nutzungsordnung für den IMMFORMER sowie die jeweils aktuelle Preisliste. 

 

Softwarenutzung

  1. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen, Schulungsunterlagen, CDs etc.) stehen dem Dienstleister bzw. dessen Lizenzgeber zu. Dem Teilnehmer wird eine nicht übertragbare und nicht ausschließliche Werknutzungsbewilligung zur Benutzung des IMMFORMER und der begleitenden Dokumentationen für die Dauer des Vertragsverhältnisses eingeräumt.
  2. Der Teilnehmer darf diese Werknutzungsbewilligung nicht an Dritte übertragen. Der Dienstleister ist bei jeder Verletzung des Teilnehmers für alle ihm daraus erwachsenden Nachteile schad- und klaglos zu halten. Die Zugangsberechtigungen im IMMFORMER sind personenbezogen und für jeden ist eine Werknutzungsbewilligung zu erwerben.
  3. Für Software, die vom Bereitsteller weder erstellt noch angeboten wird, übernimmt der Dienstleister keine Gewähr und haftet nicht für Mängel und dadurch verursachte Schäden. Vom Urheber mitgeteilte Nutzungsbestimmungen oder Lizenzregelungen sind einzuhalten. Der Dienstleister ist bei jeder Verletzung des Teilnehmers für alle ihm daraus erwachsenden Nachteile schad- und klaglos zu halten.
  4. Falls vom Teilnehmer Abänderungen oder Konfigurationen der Software und der dafür benötigten Systemeinstellungen am PC eigenmächtig durchgeführt werden, leistet der Dienstleister keine Gewähr und haftet nicht für dadurch verursachte Schäden.
  5. Mängelrügen sind gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Teilnehmer dem Dienstleister alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
  6. Ferner übernimmt der Dienstleister keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installationsbedingungen) zurückzuführen sind.

 

Allgemeine Nutzungsordnung für den IMMFORMER

  1. Die Teilnehmer des IMMFORMER erklären sich grundsätzlich zu wechselseitigen Gemeinschaftsgeschäften bereit.
  2. Mangels anderer Vereinbarungen wird die eingehende Gesamtprovision im Verhältnis 50:50 geteilt. Es dürfen abweichende Vereinbarungen geschlossen werden. Dies liegt im Ermessen der beteiligten Teilnehmer und ist entsprechend zu vereinbaren.
  3. Ein Angebot zum Gemeinschaftsgeschäft darf ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
  4. Der Dienstleister behält sich allerdings das Recht vor, mit Hilfe statistischer Mittel Kunden, die permanent eigene Objekte zurückhalten und/oder das System in missbräuchlicher Art verwenden zu erkennen, aufzuklären und allenfalls das Vertragsverhältnis jederzeit zu lösen bzw. die Teilnahme am Netzwerk vorübergehend oder auf Dauer zu suspendieren.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, Objektangaben möglichst vollständig und aktuell zur Verfügung zu stellen.
  6. In sich geschlossene Benutzergruppen von Kunden können sich eigene Regeln, Börse- und Verbundordnungen geben, welche die Geschäftsgebräuche für Gemeinschaftsgeschäfte unter diesen Teilnehmern ändern und/oder ergänzen. Bei Einbeziehung eines Dritten ist dieser jedenfalls von den abweichenden Geschäftsgebräuchen zu informieren.